
Bildungs- und Teilhabepaket
Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.
Förderung durch BuT
Nachhilfe mit staatlicher Förderung – BuT
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für Nachhilfe übernommen werden.
Familien, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) haben. Dazu kann auch eine angemessene Lernförderung gehören.
Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten und unterstützen Sie bei Fragen zum weiteren Vorgehen.
- Mögliche Kostenübernahme durch zuständige Stellen
- Individuelle Lernförderung
- Unterstützung bei Fragen zur Beantragung
- Persönliche Beratung
Gut zu wissen: Ob ein Anspruch besteht und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, entscheidet allein die zuständige Stelle – zum Beispiel das Jobcenter oder die Kommune – anhand Ihrer persönlichen Situation. Eine Bewilligung können wir daher nicht zusagen.
Orientierung
So kann der Weg zur Förderung aussehen
Ein allgemeiner Überblick – die genauen Schritte und Unterlagen nennt Ihnen die zuständige Stelle.
- 1
Anspruch klären
Die zuständige Stelle – zum Beispiel das Jobcenter, das Sozialamt oder die Kommune – informiert Sie, ob für Ihre Familie Leistungen für Bildung und Teilhabe in Frage kommen.
- 2
Lernförderbedarf
Für Lernförderung wird in der Regel eine Einschätzung der Schule benötigt. Welche Unterlagen genau erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
- 3
Antrag & Entscheidung
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme. Bei Fragen zum Vorgehen unterstützen wir Sie gerne.
Fragen
Häufige Fragen zur BuT-Förderung
Fragen zur BuT-Förderung stellen
Wir besprechen mit Ihnen persönlich, welche Möglichkeiten es gibt und wie es weitergehen kann.