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A1A1 BildungsinstitutNachhilfe Hannover
Ordentlich arrangierte Schulmaterialien: Mappen, Notizbücher, Papier und Stifte auf einem hellen Schreibtisch

Bildungs- und Teilhabepaket

Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.

Förderung durch BuT

Nachhilfe mit staatlicher Förderung – BuT

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für Nachhilfe übernommen werden.

Familien, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) haben. Dazu kann auch eine angemessene Lernförderung gehören.

Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten und unterstützen Sie bei Fragen zum weiteren Vorgehen.

  • Mögliche Kostenübernahme durch zuständige Stellen
  • Individuelle Lernförderung
  • Unterstützung bei Fragen zur Beantragung
  • Persönliche Beratung

Gut zu wissen: Ob ein Anspruch besteht und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, entscheidet allein die zuständige Stelle – zum Beispiel das Jobcenter oder die Kommune – anhand Ihrer persönlichen Situation. Eine Bewilligung können wir daher nicht zusagen.

Orientierung

So kann der Weg zur Förderung aussehen

Ein allgemeiner Überblick – die genauen Schritte und Unterlagen nennt Ihnen die zuständige Stelle.

  1. 1

    Anspruch klären

    Die zuständige Stelle – zum Beispiel das Jobcenter, das Sozialamt oder die Kommune – informiert Sie, ob für Ihre Familie Leistungen für Bildung und Teilhabe in Frage kommen.

  2. 2

    Lernförderbedarf

    Für Lernförderung wird in der Regel eine Einschätzung der Schule benötigt. Welche Unterlagen genau erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

  3. 3

    Antrag & Entscheidung

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme. Bei Fragen zum Vorgehen unterstützen wir Sie gerne.

Fragen

Häufige Fragen zur BuT-Förderung

Fragen zur BuT-Förderung stellen

Wir besprechen mit Ihnen persönlich, welche Möglichkeiten es gibt und wie es weitergehen kann.